ABG
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Coaching-Leistungen (Mentalarbeit, Energiearbeit, ThetaHealing, Humanenergetik, etc.) von Frau Nicole Kaeding, intuitiver Coach für Energie und Bewusstsein (nachfolgend auch „Coach“). Der Coach erbringt die Dienstleistung ausschließlich aufgrund dieser AGB. Abweichungen von den AGB werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Vertragsschluss
Nicole Kaeding hält sich an ihre Angebote für 10 Tage gebunden. Der Coaching-Vertrag kommt mit Annahme des Angebots seitens des Klienten innerhalb dieser Frist zustande. Bestätigungen des Klienten nach Ablauf dieser Frist oder Bestätigungen, die Modifikationen des Angebots enthalten, gelten als neue Angebote seitens des Klienten. In diesen Fällen kommt der Vertrag nur bei ausdrücklicher Annahme durch Nicole Kaeding in Textform zustande.
§ 3 Vertraulichkeit
Der Coach verpflichtet sich, alle im Rahmen des Coachings bekannt gewordenen Informationen über den jeweiligen Klienten geheim zu halten, es sei denn, dass diese Informationen allgemein zugänglich sind oder geworden sind, dem Coach bereits vorher nachweislich bekannt waren oder ihm durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
§ 4 Leistungserbringung
Die vereinbarte Coaching-Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot von Frau Kaeding.
Die Sitzungen finden je nach Wunsch per Skype, Zoom, Telefon, WhatsApp-Videotelefonie oder FaceTime-Anruf statt.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Nicole Kaeding erhält für ihre Leistungen eine Vergütung nach Maßgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Coaching-Vertrages gemäß § 1.
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt das Honorar 150 € netto für Sitzungen je 1,5 Stunden. Jede weitere 15 Minuten werden mit 25,- € berechnet.
Mehrwertsteuer fällt aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht an.
Fahrt- und Reisezeiten gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, als Arbeitszeiten und wer-den gemäß dem vertraglich vereinbarten Honorarsatz abgerechnet. Reisekosten bzw. sonstige Nebenkosten werden – soweit möglich - anhand prüffähiger Belege nachgewiesen und dem Klienten in Rechnung gestellt. Die Auswahl des Verkehrsmittels liegt im Ermessen des Coaches und erfolgt unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Fahrten mit dem Pkw werden mit einer Kilometer-Pauschale in Höhe von 0,35 € netto berechnet.
Das Honorar für die vereinbarten Coaching-Sitzungen gemäß § 2 ist im Voraus zu entrichten. Weitere Sitzungen werden, sofern nicht anderweitig vereinbart, wöchentlich nach erbrachter Coaching-Leistung berechnet. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 6 Verhinderung des Klienten, Absage vereinbarter Termine
Bei vereinbarten Einzel-Coaching-Terminen verpflichtet sich der Klient, im Falle einer Verhinderung dies schnellstmöglich mitzuteilen. Absagen bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind kostenfrei. Der Coach und der Klient werden in diesem Fall einen Ersatz-Termin ausmachen.
Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen ist der Klient zur Zahlung des vollen Preises für die Coaching-Sitzung verpflichtet. Das Recht des Kunden zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Im Fall von Gruppenstunden finden diese zu den vereinbarten Kurszeiten statt. Eine Verhinderung des Klienten bei einzelnen Terminen entbindet den Klienten nicht von der Zahlung der Vergütung für die vereinbarten, stattgefundenen Gruppenstunden.
§ 7 Absage von Terminen durch Nicole Kaeding
Im Fall der Absage eines Termins durch den Coach, die nur aus wichtigem Grund erfolgen wird (z.B. Krankheit), wird der Coach dem Klienten einen entsprechenden Ersatz-Termin anbieten. Ist dieser für den Klient nicht möglich oder unzumutbar, erfolgt für bereits gezahltes Coaching eine Rückerstattung. Der Coach wird den Klienten über einen Ausfall möglichst frühzeitig unterrichten.
Im Fall der Verhinderung des Coaches bei einer Gruppenstunde gilt diese Regelung entsprechend.
§ 8 URHEBERRECHTE, RECHTEEINRÄUMUNG
An textlichen Ausführungen, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Coach Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Klient der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Coaches.
Sofern nicht anders vereinbart, räumt Nicole Kaeding dem Klienten mit Übergabe der Unterlagen das einfache, unwiderrufliche, nicht übertragbare Recht ein, diese für eigene, nicht kommerzielle Zwecke zu nutzen.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird für die vereinbarten Coaching-Sitzungen gemäß § 2 fest geschlossen und endet nach Erbringung dieser Coaching-Sitzungen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Im Fall der Vereinbarung weiterer Coaching-Leistungen vor Vertragsende verlängert sich der Vertrag jeweils bis die vereinbarten Leistungen erbracht sind.
Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Gewährleistung, keine Erfolgsgarantie
Bei den angebotenen Coaching-Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen. Nicole Kaeding erbringt diese Dienstleistungen ordnungsgemäß und fachgerecht. Sie arbeitet beratend. Ein wie auch immer gearteter Erfolg ist nicht geschuldet. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass eine Aufarbeitung von psychischen Problemen und Ängsten zur einer Re-Traumatisierung führen kann.
Die Teilnahme an den Coaching-Sitzungen stellt in keiner Weise Ersatz für eine ggf. erforderliche medizinische Behandlung dar und Nicole Kaeding erbringt keine medizinische Beratung oder Heilbehandlung.
§ 11 Haftung
Nicole Kaeding haftet in allen Fällen, in denen sie aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (= Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf); die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen von Satz 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Klienten ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Soweit die Schadensersatzhaftung von Nicole Kaeding ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Verbraucherschlichtung, Information gemäß § 36 VSBG
Nicole Kaeding ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Erfüllungsort für sämtliche Coaching-Leistungen ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderweitiges vereinbart wurde, der Sitz des Coaches.
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Klient Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Bestimmungen dieses Staates unberührt.
Sofern der Klient Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz von Nicole Kaeding Gerichtsstand. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen von Nicole Kaeding gegenüber dem Klienten dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
Sofern der Klient Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz von Frau Kaeding Gerichtsstand; Frau Kaeding ist jedoch berechtigt, den Klient auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Stand: Juni 2024